5 Tipps zur erfolgreichen Immobilienvermietung
1. Markt, Preise und Regeln
Bevor Sie mit der Vermietung Ihrer Immobilie beginnen, sollten Sie sich über den lokalen Mietmarkt informieren. Denn der Mietpreis hängt nicht frei in der Luft. Informieren Sie sich hierzu unter anderem im lokalen Mietpreisspiegel oder lassen Sie sich von einem lokalen Qualitätsmakler beraten.
Wie hoch ist die örtliche Vergleichsmiete? Wie viel Prozent darüber darf der Mietpreis bei einer Neuvermietung sein? Gilt eine Mietpreisbremse in Ihrer Region? Wie beeinflussen Lage, Zustand, Ausstattung und Größe den Mietpreis? Ebenso wichtig ist der Mietvertrag, fehlen wichtige Punkte oder enthält er Fehler, wird dies zum Vorteil des Mieters ausgelegt.
2. Immobilie vermieten mit Makler
Wichtige Info vorab: Die Kosten für den Makler können von der Steuer abgesetzt werden. – Auch wenn es derzeit mancherorts viele Mietinteressenten gibt, wie findet man einen passenden und solventen? Wie kann man Scheininteressenten oder Mietnomaden bei Besichtigungen herausfiltern? Ein lokaler Qualitätsmakler weiß durch seine langjährige Erfahrung, worauf er achten und welche Fragen er stellen muss, um einen geeigneten Mieter zu finden. Außerdem ist er mit der aktuellen Marktlage vertraut und hilft Ihnen, den richtigen Mietpreis festzulegen.
3. Besichtigungen und Übergabe
Ob Sie sich für Einzelbesichtigungen oder eine Massenbesichtigung entscheiden, hängt von Ihrer persönlichen Situation, beziehungsweise Ihrer Zeit, dem Zustand Ihrer Immobilie und der Anzahl der Interessenten ab. Wenn Sie nur wenig Zeit haben, aber dennoch keine Massenbesichtigung durchführen möchten, kann ein Profimakler das für Sie übernehmen.
Bei der Wohnungsübergabe sollten Sie ein ausführliches Protokoll anfertigen, um spätere Streitfälle zu vermeiden. Ein erfahrener Immobilienprofi kann Ihnen auch hierbei sagen, worauf im Besonderen zu achten ist.
4. Wenn es nicht passt
Sich vom Mieter wieder zu trennen, beziehungsweise den Mietvertrag wieder aufzulösen, ist wegen des starken Mieterschutzes in Deutschland nicht so einfach. Wenn der Mieter seine Miete nicht zahlt, muss er abgemahnt werden, bevor ihm gekündigt werden kann. Oft endet das in einer Räumungsklage. Dieser Prozess kann sich lange hinziehen. Auch für Eigenbedarf kann nur gekündigt werden, wenn man selbst oder ein enges Familienmitglied nachweislich einzieht. Beim Verkauf der Immobilie kann es günstiger sein, dem Mieter für den Auszug eine gewisse Summe zu zahlen. Das kann finanziell vorteilhafter sein, als die Immobilie im vermieteten Zustand zu verkaufen.
5. Steuern auf die Mieteinnahmen
Mieten gehören in der Steuererklärung zu den Einnahmen, die natürlich versteuert werden müssen. Wenn sie allerdings mit Ihren gesamten Einnahmen unter der Grenze für steuerpflichtige Einkünfte liegen, müssen die Mieteinnahmen nicht versteuert werden. Dieser Grundfreibetrag wird vom Gesetzgeber jährlich neu festgelegt. Lassen Sie sich hierzu von einem Steuerexperten beraten.
Sie suchen eine Immobilie zur Vermietung oder Selbstnutzung? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Hinweis
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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