Zum Inhalt springen

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an!

0 27 22 - 93 720
Kontakt aufnehmnen Kontakt

Geerbte Immobilie aufteilen – die häufigsten Schwierigkeiten

Wird eine Immobilie vererbt, gibt es meistens nicht nur einen Alleinerben, sondern eine Erbengemeinschaft, unter der das geerbte Vermögen aufgeteilt werden muss. Im Interview erklärt Rechtsanwalt Johns, welches die ersten Schritte sind, die Erben in dieser Situation unternehmen sollten.

Herr Johns, was raten Sie Erben, die eine geerbte Immobilie zwischen mehreren Parteien aufteilen müssen? Wie sollten sie da am besten rangehen, um schnell zu einer Einigung zu kommen?

 „Ganz am Anfang steht natürlich die große Frage, was ist die Immobilie wert? Das heißt, der erste Weg in diesem Zusammenhang führt zum Immobilienmakler oder führt zum Sachverständigen, um den Immobilienwert zu ermitteln – und zwar nicht nur grob zu ermitteln. Man kann zwar auch sagen, wir gucken das erstmal im Internet nach oder sehen uns vielleicht ein paar Vergleichsimmobilien in der Gegend an, aber das nützt einem dann nichts, denn ein Unterschied von 40.000 oder 50.000 Euro in der Auseinandersetzung von mehreren Erben bedeutet, wenn einer der Erben die Immobilie behalten will, dass er den anderen dann so viel mehr auszahlen müsste.“

 Zuerst sollte also ein Wertgutachten erstellt werden, wie geht es dann weiter, wenn der Wert der Immobilie bekannt ist?

 „Aus anwaltlicher Sicht: die häufigste Schwierigkeit besteht darin, dass gemeinschaftlich ein Wert gefunden wird, mit dem alle Erbberechtigten so gut leben können, dass sie sagen, okay, wenn dieser Wert rauskommt, dann können wir uns auf einen Auseinandersetzungsplan einigen. Entweder einer der Erben übernimmt die Immobilie oder die Immobilie wird veräußert, und aus dem Veräußerungsgewinn wird nach Tilgung der eingetragenen Belastungen an die Mitglieder der Erbengemeinschaft der jeweilige Anteil des übrigbleibenden Verkaufserlöses ausgezahlt.“

Wie können Erben überhaupt herausfinden, welche Belastungen da noch getilgt werden müssen, wo sind die denn eingetragen oder aufgelistet?

„Man kann das nicht anhand des Grundbuchauszuges direkt erkennen, wie hoch die tatsächliche Belastung ist. Wenn die Immobilie mit einer Grundschuld belastet ist, also ein Darlehen noch nicht abbezahlt wurde, kriegt man das durch den Darlehensvertrag raus. Da gibt es hinten eine Aufstellung pro Monat mit der Rate, die man im Monat bezahlt, sodass man genau erkennen kann für einen bestimmten Monat, wie hoch valutiert denn da jetzt noch die Belastung aus dieser Grundschuld. Es kann auch sein, dass beispielsweise ein Bausparvertrag noch im Grundbuch an zweiter Stelle in Abteilung 3 eingetragen ist, weil der Erblasser vielleicht mit einem Bausparvertrag das Bad und die Küche renoviert oder irgendwann eine neue Heizung gekauft hat. Man muss dann eben auch da gucken, was müsste noch zurückgezahlt werden? Mit diesen ganzen Aufstellungen, die man so ermittelt, und dem, was dann rauskommt, kann die nächste Überlegung beginnen.“

Man zieht also den Saldo aus dem ermittelten Immobilienwert und den Belastungen, die man herausgefunden hat – und dann weiß man, was es zu verteilen gibt?

 „Ja, und erst dann stellt sich die Frage: Wird verkauft? Will einer der Erben die Immobilie behalten? Kann derjenige, der die Immobilie „behält“, die anderen in kompletter Höhe auszahlen, und wie ermittelt man diesen Auszahlungswert? Vor der Einleitung einer tatsächlichen Vermögensauseinandersetzung kann ich nur dringend dazu raten, dass man genau diese Überlegungen anstellt, und dass alle Beteiligten sich zuerst darüber klar werden: Wie hoch ist eigentlich der Auseinandersetzungswert?“

Benötigen Sie ein Wertgutachten oder professionelle Beratung und Unterstützung bei der Veräußerung einer geerbten Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Nicht fündig geworden:

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © burdun/Depositphotos.com

Contact Form

Sie suchen ein neues Zuhause? Sprechen Sie uns an!

In unserer Immobilien-Datenbank finden wir vielleicht schon die passende Immobilie. Wir legen viel Wert auf den persönlichen Kontakt und nehmen uns Zeit für Sie und Ihre Wünsche, um Ihnen eine stressfreie Abwicklung zu ermöglichen. Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

Immobilienbewertung: Für welche Immobilien eignet sich das Vergleichswertverfahren?

Die Bewertung einer Immobilie ist ein entscheidender Schritt beim Verkauf und bestimmt maßgeblich den Erfolg der Transaktion. Es gibt verschiedene Verfahren, um den Wert einer Immobilie zu ermitteln – eines davon ist das Vergleichswertverfahren. Doch wann genau ist dieses Verfahren geeignet? Welche Immobilien können damit realistisch bewertet werden?

Erbimmobilie – worauf muss ich beim Verkauf achten?

Eine geerbte Immobilie zu verkaufen ist oft eine emotionale Herausforderung und zugleich eine komplexe Aufgabe. Der Verkauf ist mit vielen rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Hürden verbunden. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:

Immobilienverkauf nur mit professioneller Bewertung

Ohne eine professionelle Immobilienbewertung kann ein Immobilienverkauf zu finanziellen Einbußen führen. Warum eine professionelle Bewertung so wichtig ist und welche Vorteile sie Ihnen beim Immobilienverkauf bietet, lesen Sie hier.

5 Tipps zur erfolgreichen Immobilienvermietung

Wer eine Immobilie vermieten will, sieht sich zahlreichen Aufgaben gegenüber. Nicht umsonst gibt es professionelle Immobilienverwaltungen. Eine erfolgreiche Vermietung kostet Zeit und verlangt umfangreiches Know-how, was von vielen Einsteigern unterschätzt wird.

Geerbte Immobilie verkaufen – der Unterlagencheck

Nachdem die Erbengemeinschaft aufgelöst und der Entschluss zum Verkauf der Immobilie gefasst wurde, beginnt die eigentliche Arbeit. Die Immobilie muss nicht nur geräumt, in Schuss gebracht und vermarktet werden, sondern es müssen auch alle erforderlichen Dokumente für den Verkauf beschafft werden.

So regeln Sie Ihr Immobilienerbe schon zu Lebzeiten

Um Erbstreitigkeiten zu vermeiden, entscheidet sich so mancher Immobilieneigentümer, sein Erbe bereits zu Lebzeiten zu organisieren. Mit einer Schenkung kann zum einen die Steuerlast verringert, zum anderen der Pflichtteilsanspruch reduziert werden. Was ist dabei zu beachten?

Die Strategie hinter dem Angebotspreis

Der Angebotspreis einer Immobilie hat einen wesentlichen Einfluss darauf, ob die Immobilie einen Käufer findet, ob sie zu einem marktgerechten Preis verkauft wird und wie lange die Immobilie zum Verkauf steht. Damit hier alles optimal läuft, sollten Immobilienverkäufer einiges beachten.

Immobilienerbe – vom Familienkonflikt zur Erfolgstory

Anna M. und ihre beiden Geschwister haben das Haus ihrer Eltern geerbt, in dem sie ihre Kindheit verbracht haben. Neben der Trauer um ihren Vater müssen sie nun entscheiden, was mit der großen Immobilie am Stadtrand geschehen soll. Beinahe kam es zum Zerwürfnis, da jeder eine andere Vorstellung hatte.

Erben, verkaufen, keine Steuer zahlen

Gute Nachrichten für Erbengemeinschaften: durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs muss beim Verkauf von geerbten Anteilen keine Einkommenssteuer mehr gezahlt werden. Ist man sich innerhalb einer Erbengemeinschaft also einig, dass einer der Erben alle anderen Anteile abkauft und die Immobilie dann im Ganzen verkauft, wird sich das Finanzamt nicht mit einer Steuerforderung melden.

Diese Webseite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben. 

Einige Cookies sind technisch notwendig, für andere benötigen wir Ihre explizite Einwilligung. Bei einigen Cookies mit Einwilligung erfolgt eine Übertragung vereinzelter personenbezogener Daten (im Wesentlichen die IP-Adresse Ihres Endgerätes) in die USA, wo wir ein gleichwertiges Datenschutzniveau wie in der EU nicht garantieren können.

Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen. Mit der Auswahl unserer Basiseinstellungen aktivieren Sie nur die vom System benötigten Cookies, nicht jedoch die zusätzlichen Komfortfunktionen, diese müssen Sie aktiv auswählen oder über „Alle akzeptieren“ gesammelt aktivieren. 

Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein- und ausschalten.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Cookies können Sie unserer Datenschutzerklärung  und Impressum entnehmen.

Einstellungen

  • Die Seite verwendet Cookies um Session-Informationen zu hinterlegen. Diese werden nicht von fremden Servern ausgelesen.

    Alle unsere Bilder und Dateien liegen in unserem Content Management System Ynfinite. Diese werden von dort bereitgestellt. Ynfinite erhält durch die Bereitstellung Ihre IP-Adresse, diese wird jedoch nur zum Zwecke der Bereitstellung der Bilder im Rahmen eines http-Aufrufes verwendet. Die Daten werden nicht langfristig gespeichert. 

    Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Cookies können Sie unserer Datenschutzerklärung  und Impressum entnehmen.

  • Über die Einbindung von Google Maps werden auf unserer Internetseite Kartendaten und Navigationsdaten für Sie als Nutzer zur Verfügung gestellt. Dabei werden mehrere Cookies von Google gesetzt, die für Google Maps, für die darin verwendeten Google Fonts und für weitere für Google Maps notwendige Dienste relevant sind. Es erfolgt eine Übertragung Ihrer IP-Adresse in die USA.

  • Über das Plugin von Youtube werden die auf unserer Seite eingebetteten Youtube Videos nachgeladen. Das Plugin ermöglicht es, Videos in die Website einzubetten. Dabei werden mehrere Cookies gesetzt, die für YouTube relevant sind. Es erfolgt eine Übertragung Ihrer IP-Adresse in die USA.

    Über Google Ads können wir Werbung auf externen Websites schalten lassen. Mit den gewonnenen Daten können wir die Werbeangebote auf unserer Website individueller an unseren Kundenkreis ausgerichtet gestalten und die Effizienz unserer Werbemaßnahmen messen. Dabei werden mehrere Cookies von Google gesetzt, die für Google Ads relevant sind. Es erfolgt eine Übertragung Ihrer IP-Adresse in die USA.

  • Wir verwenden 360° Rundgänge der Ogulo GmbH auf unserer Seite, dabei werden Cookies und Dienste – auch dritter Parteien - gesetzt, die für die Erbringung dieses Dienstes der Ogulo GmbH relevant sind.

  • Wir verwenden Immobilien-Wertanalysen der ZwoVadis GmbH auf unserer Seite, dabei werden Cookies gesetzt, die für die ZwoVadis GmbH relevant sind.

  • Über das Plugin von onOffice werden die auf unserer Seite mehrere notwendige Dienste für die Funktion des „Käuferfinders“ eingebettet. Dabei werden mehrere Cookies - auch anderer Anbieter (Sentry, Unpkg) - gesetzt, die für das onOffice-Plugin relevant sind. Es erfolgt bei einzelnen dieser Sub-Dienste eine Übertragung Ihrer IP-Adresse außerhalb der EU.