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Lastenfreiheit für einen höheren Immobilienwert

Nicht nur materielle Kriterien wie Lage, Grundstück, Gebäude und Ausstattung bestimmen den Wert einer Immobilie. Auch immaterielle Kriterien – wie beispielsweise ein Wegerecht oder ein Wohnrecht – beeinflussen den Immobilienwert. Käufer interessieren derartige Lasten. Denn diese bestimmen, wie frei der Käufer über die Immobilie verfügen kann.

Mit dem Erwerb einer Immobilie erwirbt der Käufer auch die Lasten und Beschränkungen, die auf der Immobilie liegen. Dazu gehören beispielsweise Grundschulden oder Hypotheken, aber auch Wohn- oder Wegerechte. In Abteilung 2 des Grundbuchauszugs werden diese Lasten und Beschränkungen dokumentiert.

Beispiel Wegerecht

Eine Immobilie, die verkauft werden soll – nennen wir sie Immobilie 1, liegt an einer Straße. Hinter Immobilie 1 befindest sich eine andere Immobilie, die einem Nachbarn gehört – nennen wir sie Immobilie 2. Diese hat keinen direkten Zugang zur Straße. Nur über das Grundstück von Immobilie 1 kann der Nachbar sein Grundstück erreichen. Deshalb hat er mit dem Eigentümer von Immobilie 1 ein Wegerecht vereinbart. Dieses erlaubt ihm, über das Grundstück von Immobilie 1 zu fahren. Dafür zahlt er dem Eigentümer eine Entschädigung.

Beispielrechnung

Das Grundstück von Immobilie 1 ist 500 Quadratmeter groß. Damit der Nachbar von Immobilie 2 die Straße erreicht, muss er eine Fläche von 50 Quadratmetern des Grundstücks überqueren. Dafür zahlte er dem Eigentümer von Immobilie 1 15.000 Euro.

Ein lokaler Qualitätsmakler hat den Wert von Immobilie 1 ermittelt. Er beläuft sich auf 200.000 Euro. Die Wertminderung durch das Wegerecht veranschlagt der Immobilienprofi auf zehn Prozent also 20.000 Euro. Zu dem Immobilienwert von 180.000 Euro sind die 15.000 Euro vom Nachbar gezahlte Entschädigung zu addieren. Somit verringert sich der Immobilienwert um 5.000 Euro auf 195.000 Euro. Die gezahlte Entschädigung ist also zu niedrig und müsste entsprechend höher sein, damit das Wegerecht für die Immobilie wertneutral wäre.

Um sicher zu gehen, in welcher Höhe eine Entschädigung für ein Wegerecht angemessen ist, sollten sich Eigentümer von einem Immobilienprofi beraten lassen.

Beispiel Wohnrecht

Oft vereinbaren Familien Wohnrechte für Angehörige. Beispielsweise räumen Kinder ihren Eltern ein lebenslanges Wohnrecht ein, wenn diese ihnen eine Immobilie schenken, um vorzeitig das Erbe zu regeln. Soll die Immobilie dann verkauft werden, mindert dieses Wohnrecht ebenfalls den Immobilienwert.

Der Berechnung einer solchen Wertminderung liegt eine komplexe Formel zu Grunde, denn sie ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Die statistische Lebenserwartung der Eltern und wie groß der Anteil an der gesamten Wohnfläche der Immobilie ist, spielen hierbei eine Rolle.

Experten empfehlen, sich bereits beim Vertrag für Lasten wie Wohn- oder Wegerechte von einem Immobilienprofi beraten zu lassen. Das erspart Stress und schont den Wert der Immobilie.

Sind Sie unsicher, ob Lasten auf Ihrer Immobilie liegen und wie sie den Wert Ihrer Immobilie beeinflussen? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © photographee.eu/Depositphotos.com

Mängel nie verschweigen! Für arglistig verschwiegene Mängel haftet man als Verkäufer auch nach einem Verkauf. TIPP: Mangel ist nicht gleich Mangel. Auf jeden Fall einen Mangel vorher durch einen Fachmann begutachten und über die Möglichkeiten der Beseitigung und deren Kosten aufklären lassen.

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