Neue Eigenheimförderung ab Frühsommer 2023 geplant
Bauministerin Klara Geywitz hat angekündigt, dass jährlich mehrere Millionen Euro für ein Bundesprogramm zur Förderung von Wohneigentum zur Verfügung stehen sollen. Das soll es Kaufinteressenten erleichtern, ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen - gerade in Zeiten hoher Inflation, gestiegener Zinsen und verschärfter Kreditvergabekriterien der Banken.
Wer bekommt die neue Förderung?
Familien mit einem Jahreseinkommen von bis zu 60.000 Euro können das neue Zuschussprogramm in Anspruch nehmen. Die Fördersumme wird um 10.000 Euro pro Kind erhöht. Insgesamt stellt der Bund für dieses Programm insgesamt jährlich 350 Millionen Euro zur Verfügung. Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen Familien einen Antrag bei der KfW-Bank stellen und können dann das zinsgünstige Darlehen der staatlichen Förderbank erhalten.
Gibt es Kritik?
Der Verband Wohneigentum (VWE) nennt die neue Förderung einen „Tropfen auf den heißen Stein“. Das gelte für Familien, die sich ohne Förderung kein Haus leisten können. Denn die Förderung sei nur auf energetisch anspruchsvollen Neubau im Hochpreisniveau anwendbar. Finanziell benachteiligte Familien können ihre Kosten nicht vollständig durch die Förderbetragshöhe decken.
Welche Förderungen gibt es außerdem?
Käufer und Bauherren können weitere Förderungen beantragen. So entlastet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Eigentümer, die energetisch sanieren oder bauen wollen. Aber auch für diese Förderung gibt es in 2023 Neuerungen. Im Bereich Klimaneutralität regelt das ebenfalls in diesem Jahr erneuerte Gebäudeenergiegesetz (GEG). Um hier nicht den Überblick zu verlieren, lassen Sie sich von einem Experten wie einem Makler beraten.
Der Experte weiß für Sie Bescheid
Wenn Sie förderberechtigt sind, wenden Sie sich am besten an einen Makler aus Ihrer Region und suchen mit ihm zusammen nach einem passenden Objekt. Denn auch wenn die Förderung die Finanzierung erleichtern soll, sollten Sie von Anfang an Ihr Budget im Auge behalten. Einrechnen sollten Sie vor allem auch die Kaufnebenkosten. Welche das sind, kann Ihnen Ihr Makler erläutern. Unter anderem gehören auch die Kosten der verpflichtenden Anforderungen des GEG dazu. Benötigen Sie dazu einen Energieberater, können Sie ebenfalls Ihren Makler dazu befragen – zusammen mit ihm können Sie nach einem regionalen Experten Ausschau halten. Oder aber er hat bereits einen in seiner Kontaktliste. Zudem weiß Ihr Makler, wie sich die Maßnahmen auf den Wert einer Immobilie auswirken können.
Haben Sie Fragen zum Kauf einer Immobilie und welche Förderungen es gibt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern – individuell und persönlich.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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