Verkehrswertgutachten: Sicher ist sicher
Bei einer Auseinandersetzung vor Gericht, im Erbschaftsfall, bei Zwangsversteigerungen, einer erzwungenen Vermögensaufteilung im Scheidungsfall, der Beleihung einer Immobilie oder wenn das Finanzamt steuerliche Festsetzungen vornehmen muss, stellt sich die Frage: Wie viel ist die Immobilie überhaupt wert? Die Lösung: ein Verkehrswertgutachten.
Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Verkehrswert der Immobilie nach § 194 BauGB und dient somit als absolut objektive Bewertung des Objektes.
Verkehrswertgutachten werden nur von qualifizierten Sachverständigen erstellt, die über langjährige Erfahrung, zahlreiche Referenzen und ausgezeichnete Marktkenntnisse verfügen sowie regelmäßige Weiterbildungen absolvieren. Denn die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens erfordert umfangreiche Analysen. Es werden alle objektrelevanten Daten und Unterlagen ausgewertet; außerdem wird die Immobilie hinsichtlich Zustand, Raumaufteilung, Größe, Beschaffenheit und Lage begutachtet.
Das Verkehrswertgutachten selber enthält sowohl Informationen zum baulichen Zustand und Fotos sowie eine Kostenschätzung zur Beseitigung von eventuellen Schäden oder Mängeln.