Das vergangene Jahr war geprägt von Inflation, steigenden Zinsen, es veränderte den Immobilienmarkt sowie Auflagen für Bauherren und Eigentümer gleichermaßen. 2024 bringt nun seine ganz eigenen Herausforderungen mit. Allen voran sorgen sich Immobilienbesitzer um das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das in den letzten Monaten nochmal einige teils vorhersehbare, teils überraschende Veränderungen erfahren hat.
Was besagt das Gebäudeenergiegesetz 2024 und vor welcher Problematik stehen Immobilienbesitzer dabei?
Das GEG besagt, dass Heizungsanlagen (sowohl Neubauten als auch Bestandsimmobilien in Neubaugebieten) ab dem 01.01.2024 einen Mindestanteil von 65 % erneuerbaren Energien nutzen müssen. Welcher Energietyp eingesetzt wird, ist dabei abhängig von der lokalen Wärmeplanung der Stadt. Wer also neu baut oder sich in einem Neubaugebiet befindet, sollte diese Auflage in seiner Kostenplanung berücksichtigen.
Für Ärger sorgte das GEG erst jüngst, als noch im Endspurt des letzten Jahres von Seiten des Bundesverfassungsgerichts festgestellt wurde, dass die für die Bezuschussung und Förderung vorgesehenen Geldtöpfe verfassungswidrig seien – die Folge: Eigentümer haben Stand heute noch keine Möglichkeit, die auf sie zukommenden Kosten vom Staat mit-finanzieren zu lassen.
Hintergrund der Entscheidung ist, dass während der Coronapandemie mehr Geldtöpfe vom Land zur Verfügung gestellt wurden, als dann tatsächlich aufgebraucht wurden. Man beschloss also, von den überschüssigen Geldern den vom GEG betroffenen Haushalten mit einem jährlichen zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 € einen Zuschuss von bis zu 21.000 € über den so genannten Klimatransformationsfonds zukommen zu lassen. Nun wurde dies jedoch kruzfristig als verfassungswidrig gekennzeichnet und es ist bislang unklar, wie der Staat die versprochenen und teils fest eingeplanten Budgets ausgleichen möchte.
Wer ist überhaupt vom GEG 2024 betroffen?
- alle, die ab dem 01.01.2024 eine neue Heizanlage installieren müssen, sofern das Gebäude in einem Neubaugebiet steht (es muss selbst kein Neubau sein, damit diese Regelung greift)
- Neubaugebäude außerhalb eines Neubaugebietes können eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2026 in Großstädten und bis zum 30.06.2028 in kleineren Städten nutzen, müssen aber dennoch umrüsten
Wer ist nicht vom GEG 2024 betroffen:
- bestehende und noch voll funktionstüchtige Heizsysteme, die in Bestandsgebäuden mit fossilen Brennstoffen laufen
- vollständig reparaturfähige Heizsysteme in Bestandsgebäuden dürfen weiterhin repariert und müssen nicht zwangsläufig umgerüstet werden
Ich möchte weiterhin eine Öl- oder Gasheizung betreiben – was muss ich tun?
Bestehende Heizsysteme sind von den GEG-Anforderungen zunächst unberührt und dürfen weiter betrieben oder repariert werden. Unter bestimmten Auflagen können Öl- oder Gasheizungen nicht nur weiter betrieben, sondern sogar neu installiert werden. Zunächst muss ein Pflichtgespräch absolviert werden, bei dem über die steigenden CO2-Kosten informiert wird. Entscheidet man sich noch immer für den Einbau, dann sind Öl- oder Gasheizungen als hybride Systeme in Verbindung mit Solarthermieanlagen, Wärmepumpen oder über die Beimischung klimaneutraler Gase wie Biomethan zulässig.
Wer kann 2024 welche Heizsysteme einbauen und verwenden?
Einbau von Heizsystemen in Neubauten ab 2024
- Wärmenetze
Wärmenetze sind effiziente Systeme, die mehrere Gebäude mit Wärme versorgen. Sie nutzen meist erneuerbare Energiequellen wie Biomasse, Geothermie oder Abwärme. Diese Netze können im Neubau besonders geeignet sein, da sie eine nachhaltige und effiziente Wärmeversorgung für größere Gebäudekomplexe ermöglichen und durch ihre Skalierbarkeit an verschiedene Bedürfnisse angepasst werden können. - Elektrische Wärmepumpen
Diese nutzen Umgebungswärme, um Gebäude zu heizen und sind sehr effizient. Im Neubau sind sie attraktiv, da sie erneuerbare Energiequellen nutzen können und sich gut in gut gedämmten Gebäuden einsetzen lassen. Ihr Hauptvorteil liegt in der Reduzierung von CO2-Emissionen. - Stromdirektheizungen
Diese Art der Heizung wandelt elektrische Energie direkt in Wärme um. Allerdings sind sie im Kontext des GEGs weniger empfehlenswert, da sie oft als vergleichsweise ineffizient und teuer im Betrieb gelten und einen höheren CO2-Ausstoß haben können. - Wärmerückgewinnung durch Bitcoin-Mining
Diese Methode nutzt die Abwärme von Bitcoin-Mining-Anlagen zur Beheizung von Räumen. Sie ist kontrovers, da der Energieverbrauch des Minings hoch ist und nicht immer effizient zur Wärmeerzeugung genutzt wird. Unter den Richtlinien des GEGs ist diese Methode daher wahrscheinlich weniger geeignet. - Kombi-Systeme aus erneuerbaren und konventionellen Heizungen
Diese bieten Flexibilität, indem sie erneuerbare Energiequellen mit konventionellen Heizsystemen kombinieren. Im Neubau können sie eine Übergangslösung darstellen, um Effizienz und Zuverlässigkeit zu gewährleisten, während die Umstellung auf vollständig erneuerbare Energien vorbereitet wird. - Solarthermie
Solarenergie nutzt die Sonne zur Wärmegewinnung. Solarthermie kann im Neubau effektiv sein, da sie eine nachhaltige Energiequelle ist und gut in das Gesamtkonzept für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit integriert werden kann. - H2-Ready-Gasheizung
Diese Art der Gasheizung ist für den späteren Einsatz von Wasserstoff vorbereitet. Im Neubau könnte sie als Übergangslösung dienen, da sie die Möglichkeit bietet, später auf klimafreundlichen Wasserstoff umzusteigen, sobald dessen Produktion und Verfügbarkeit verbessert sind. - Biomasseheizung
Biomasseheizungen nutzen organische Materialien zur Wärmeerzeugung. Im Neubau können sie als nachhaltige Option dienen, solange die verwendeten Biomassequellen nachhaltig bewirtschaftet werden und die Anlagen modern und emissionsarm sind.
Modernisierung von Heizungen im Bestand
- Scheitholz-Holzvergaserkessel
Ähnlich wie Holzvergaserkessel nutzen sie Holzhackschnitzel als Brennstoff. Im Bestand können sie als Alternative betrachtet werden, jedoch ist eine Bewertung der Effizienz und der Umweltauswirkungen entscheidend. Neue Technologien könnten möglicherweise effizientere Optionen bieten. - Holzvergaserkessel
Diese Kessel verwenden Holz als Brennstoff und sind im Bestand eine Möglichkeit, um auf eine nachhaltigere Heizmethode umzusteigen. Jedoch sind Effizienz und Emissionskontrolle entscheidend, um den Anforderungen des GEG gerecht zu werden. - Kamin-Kachelöfen
Solche Öfen sind im Bestand verbreitet, aber oft weniger effizient und emissionsfreundlich. Unter dem GEG könnten sie als Ersatzoption betrachtet werden, aber moderne, emissionsarme Alternativen könnten langfristig sinnvoller sein. - Pellet- und Gasheizungen
Diese Heizungen können im Bestand eine Lösung sein, wenn sie mit hochgradig erneuerbaren Gasen oder Brennstoffen betrieben werden – mindestens 65 % des Gases sollte aus erneuerbaren Quellen wie Biomethan, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff stammen.
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