Von steigenden Energiekosten bis zu neuen Anforderungen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – wir werfen einen Blick auf die wesentlichen Entwicklungen, die ab Januar 2024 in Kraft treten.
1. Energiesparbremsen laufen aus: Mehrkosten für nahezu alle Haushalte
Die staatlichen Preisbremsen für Strom und Gas sind Ende 2023 ausgelaufen, was zu höheren Kosten für Haushalte führt. Die Bundesregierung finanziert die Stabilisierung der Netznutzungsentgelte nicht mehr, was zu einem deutlichen Anstieg der Energiepreise zum Jahresbeginn führte. Sämtliche Verbraucherschützer und -portale sind sich einig, dass die meisten Haushalte davon profitieren würden, den Stromanbieter jetzt auf einen günstigeren Tarif zu wechseln. Vermieter sind hingegen verpflichtet, entstandene Entlastungen durch Gas- bzw. Fernwärmepreisbremsen in der Betriebskostenabrechnung an Mieter weiterzugeben.
2. CO2-Preis steigt: Auswirkungen auf Vermieter und Mieter
Die CO2-Steuer erhöht sich auf 45 € pro Tonne ab Januar 2024, was zu Mehrkosten für Verbraucher führt. Vermieter sind verpflichtet, einen Anteil der CO2-Preiserhöhung zu übernehmen, wobei die Höhe dieses Anteils von der Quadratmeteranzahl des Wohngebäudes abhängt. Infolgedessen müssen sie ihre Betriebskostenabrechnung entsprechend anpassen. Der Grad der Anpassung variiert je nach energetischem Zustand des Hauses, wobei Vermieter in Gebäuden mit schlechter Energieeffizienz einen höheren Kostenanteil tragen müssen. Im Extremfall kann dieser Anteil bis zu 95 % betragen. Umgekehrt gilt jedoch: Wer das Gas für die Etagenheizung oder den Gasofen selbst kauft, muss seinen Anteil dem Vermieter in Rechnung stellen, um das Geld erstattet zu bekommen.
3. Neue Anforderungen des GEG: Erneuerbare Energien für Heizungssysteme
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungssysteme ab einem bestimmten Zeitpunkt mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Vermieter können die Kosten für GEG-konforme Heizungsanlagen auf Mieter umlegen und die Miete erhöhen, besonders wenn öffentliche Fördermittel in Anspruch genommen werden. Besorgnis ist für Eigenheimbesitzer im Hinblick auf das neue Heizungsgesetz 2024 aber nicht angebracht. Die Vorgabe von 65 % tritt erst in Kraft, wenn die Gemeinden ihre Pläne zur kommunalen Wärmeplanung vorgelegt haben. Dies wird voraussichtlich ab Mitte 2026 in großen Kommunen und ab 2028 in kleinen Kommunen der Fall sein. Dennoch ist die baldige Sanierung einer Immobile sinnvoll, damit die Immobilie langfristig am Immobilienmarkt bestehen kann.
4. Mehrwertsteuererhöhung für Gaspreise ab März 2024
Die Mehrwertsteuer für Gaspreise steigt ab März 2024 von 7 % auf die normalen 19 %, was zu weiteren höheren Kosten für Verbraucher führt.
5. IHK-Zertifizierung für WEG-Verwalter ab Juni 2024
Gemäß dem neuen Wohnungseigentumsgesetz müssen ab Juni 2024 von WEGs bestellte Verwalter IHK-zertifiziert sein.
6. Wegfall des Nebenkostenprivilegs ab Juli 2024
Ab Juli 2024 dürfen TV-Kabelverträge nicht mehr vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden. Mieter haben die Entscheidungsfreiheit, ihren bestehenden Kabelfernsehvertrag weiterzuführen oder auf Alternativen zu wechseln.
Ausblicke:
- Die geplante Verabschiedung des Solarpakets 1 erleichtert die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und die Produktion von Solarstrom.
- Voraussichtlich im 2. Quartal 2024 sollen Eigentümer die Möglichkeit haben, ein Steckersolargerät auf dem Balkon ("Balkon-Solaranlage") anzubringen, um bis zu 20 % ihres Haushaltsstroms selbst zu erzeugen. Vermieter dürfen dies dann nicht mehr verbieten.
- Eine Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes wird eine virtuelle Eigentümerversammlung ermöglichen.
Fazit
Das Jahr 2024 bringt für Eigentümer und Mieter im Wohnsektor erneut einige Herausforderungen mit sich, aber teilweise auch Erleichterungen. Von steigenden Energiekosten bis zu neuen Anforderungen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes – es ist wichtig, gut informiert zu sein und rechtzeitig entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
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